Der Riesebyer - Urlaub 2026
0 43 55/314 info@derriesebyer.de www.der-riesebyer.de 114 Reisebedingungen für Buchungen von Pauschalreisen der Firma „Der Riesebyer“ 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages; Verp ich- tungen des Reisenden; Hinweis zum Nichtbestehen von bestimmten Widerrufsrechten 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von „Der Riesebyer“ und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von „Der Riesebyer“ für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen. b) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verp ichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verp ichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sol- len mit dem Buchungsformular von „Der Riesebyer“ erfolgen. Mit der Buchung bietet der Reisende „Der Riesebyer“ den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 10 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch „Der Riesebyer“ zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird „Der Riesebyer“ dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entspre- chende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesen- heit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 2. Bezahlung 2.1. „Der Riesebyer“ und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungs- vertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 15 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Rest- zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfäl- ligkeiten, obwohl „Der Riesebyer“ zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationsp ichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist „Der Rie- sebyer“ berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3.Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reise- leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreise- vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von „Der Riesebyer“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind „Der Riesebyer“ vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. „Der Riesebyer“ ist verp ichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständ- lich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende be- rechtigt, gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte „Der Riesebyer“ für die Durchführung der geänderten Reise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 3.5. „Der Riesebyer“ behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energie- träger, b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für verein- barte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn; Stornokosten 4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegen- über „Der Riesebyer“ unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären; falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 4.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt der Reisende die Reise nicht an, so verliert „Der Riesebyer“ den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann „Der Riese- byer“ eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von „Der Riesebyer“ zu vertreten ist. „Der Riesebyer“ kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unver- meidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft; unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.3. „Der Riesebyer“ hat die nachfolgenden Entschädigungs- pauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Be- rücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendun- gen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Stornostaffel A bis 45 Tage vor Reisebeginn 10% 44 - 22 Tage vor Reisebeginn 30% 21 - 15 Tage vor Reisebeginn 50% 14 - 7 Tage vor Reisebeginn 75% ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises. Stornostaffel B bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% 29 - 15 Tage vor Reisebeginn 25% 14 - 8 Tage vor Reisebeginn 40% 7 - 1 Tag/e vor Reisebeginn 70% am Abreisetag/bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises. Stornostaffel S bis 90 Tage vor Reisebeginn 20% 89 - 50 Tage vor Reisebeginn 35% 49 - 30 Tage vor Reisebeginn 50% 29 - 15 Tage vor Reisebeginn 75% 14 - 1 Tag/e vor Reisebeginn 85% am Abreisetag/bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises. Stornostaffel T (Tagesfahrten) bis 8 Tage vor Reisebeginn 3,- € 7-3 Tage vor Reisebeginn 15,- € ab 2 Tagen vor Reisebeginn 95% am Reisetag/bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises. 4.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, „Der Riesebyer“ nachzuweisen, dass „Der Riesebyer“ überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von „Der Riesebyer“ geforderte Ent- schädigungspauschale. 4.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 4.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit „Der Riesebyer“ nachweist, dass „Der Riesebyer“ wesentlich höhere Auf- wendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 4.3. In diesem Fall ist „Der Riesebyer“ verp ichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksich- tigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen. 4.6. Ist „Der Riesebyer“ infolge eines Rücktritts zur Rück- erstattung des Reisepreises verp ichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt. 4.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB von „Der Riesebyer“ durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und P ichten aus dem Pauschalreise- vertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie „Der Riesebyer“ 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5. Umbuchungen 5.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verp egungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung er- forderlich ist, weil „Der Riesebyer“ keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann „Der Riesebyer“ bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsent- gelt vom Reisenden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Um- buchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffelstufe der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 25,-€ pro betroffenen Reisenden. Etwaig im Zuge der Umbuchung resultierende höhere Reisekosten sind vom Reisenden zusätzlich zu bezah- len. Sofern im Zuge der Umbuchung geringere Reisekosten resultieren sollten, wird dies entsprechend zugunsten des Reisenden berücksichtigt. Sehr geehrte Kunden und Reisende, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden bzw. Reisenden, nachstehend einheitlich „Reisender“ genannt, und Omnibusbetrieb-Reisedienst Karin Kreutzer GmbH & Co. KG, nachstehend „Der Riesebyer“ abgekürzt, zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
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