Der Riesebyer - Urlaub 2026

5.2. Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschal- reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteil- nehmerzahl 6.1. „Der Riesebyer“ kann bei Nichterreichen einer Min- destteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von „Der Riesebyer“ beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) „Der Riesebyer“ hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) „Der Riesebyer“ ist verp ichtet, dem Reisenden gegen- über, die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindest- teilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von „Der Riesebyer“ später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. 6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 7.1. „Der Riesebyer“ kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeach- tet einer Abmahnung von „Der Riesebyer“ nachhaltig stört oder wenn der Reisende sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerecht- fertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationsp ichten von „Der Riesebyer“ beruht. 7.2. Kündigt „Der Riesebyer“, so behält „Der Riesebyer“ den Anspruch auf den Reisepreis; „Der Riesebyer“ muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die „Der Riesebyer“ aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 8. Obliegenheiten des Reisenden 8.1. Reiseunterlagen Der Reisende hat „Der Riesebyer“ oder seinen Reisever- mittler, über den der Reisende die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Reisende die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von „Der Riesebyer“ mitgeteilten Frist erhält. 8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit „Der Riesebyer“ infolge einer schuldhaften Unter- lassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verp ichtet, seine Mängelanzeige un- verzüglich dem Vertreter von „Der Riesebyer“ vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung von „Der Riesebyer“ nicht Vertreter von „Der Riesebyer“. Ist ein Vertreter von „Der Riesebyer“ vor Ort nicht „Der Riesebyer“ vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an „Der Riesebyer“ unter der mitgeteilten 1Kontaktstelle von „Der Riesebyer“ zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von „Der Riesebyer“ bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von „Der Riesebyer“ ist beauftragt, für Ab- hilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 8.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende „Der Riesebyer“ zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von „Der Riesebyer“ verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flug- reisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckver- lust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und „Der Riesebyer“ können die Erstat- tungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Ta- gen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich „Der Riesebyer“, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reise- vermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 9. Beschränkung der Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung von „Der Riesebyer“ für Schä- den, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt2. Mög- licherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 9.2. „Der Riesebyer“ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistun- gen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Aus üge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisen- den erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von „Der Riesebyer“ sind und im Übrigen die Vorgaben der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden. 9.3. „Der Riesebyer“ haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationsp ichten von „Der Riese- byer“ ursächlich geworden ist. 10. Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisen- de gegenüber „Der Riesebyer“ geltend zu machen. Die Gel- tendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit demTag, an dem die Reise demVertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 11. Informationsp ichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 11.1. „Der Riesebyer“ informiert den Reisenden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt- unternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist „Der Riesebyer“ verp ichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald „Der Riesebyer“ weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird „Der Riesebyer“ den Reisenden informieren. 11.3. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Flug- gesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird „Der Riesebyer“ den Reisenden unverzüglich und so rasch dies mit angemes- senen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 11.4. Die entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 2111 / 2005 erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von „Der Riesebyer“ oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safe- ty-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von „Der Riesebyer“ einzusehen. 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 12.1. „Der Riesebyer“ wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 12.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nicht- beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von „Der Riesebyer“ Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn „Der Riesebyer“ nicht, un- zureichend oder falsch informiert hat. 12.3. „Der Riesebyer“ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die je- weilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende „Der Riesebyer“ mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass „Der Riesebyer“ eigene P ichten schuldhaft verletzt hat. 13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auf- lagen erbracht werden. 13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungs- erbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krank- heitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist vor- behaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Erklärung von „Der Riesebyer“ gem. Ziffer 9.2c) nicht Vertreter von „Der Riesebyer“ zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen. 13.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Reisenden aus § 651i BGB unberührt. 14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 14.1. „Der Riesebyer“ weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass „Der Riesebyer“ nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil- nimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für „Der Riesebyer“ verp ichtend würde, informiert „Der Riesebyer“ die dementsprechend betroffenen Verbrau- cher hierüber in geeigneter Form. 14.2. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und „Der Riesebyer“ die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können „Der Riesebyer“ ausschließlich am Sitz von „Der Riesebyer“ verklagen. 14.3. Für Klagen von „Der Riesebyer“ gegen Reisenden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kau eute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort imAusland haben, oder derenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von „Der Riesebyer“ vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. und TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025 Reiseveranstalter ist: Der Riesebyer | Omnibusbetrieb - Reisedienst Karin Kreutzer GmbH & Co. KG Hufeisenweg 1a | 24354 Rieseby Tel.: 04355-314 | Fax: 04355-1026 Mail: info@derriesebyer.de Karin Kreutzer GmbH & Co. KG: Amtsgericht Kiel HRA 830 EC Kreutzer Verwaltungsgesellschaft mbH: Amtsgericht Kiel HRB 1149 EC Geschäftsführerin: Meike Kreutzer Stand dieser Fassung: Juni 2025 0 43 55/314 info@derriesebyer.de www.der-riesebyer.de 115

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