MADER REISEN - Die Kunst des Reisens 2026
128 AGB‘S & INFORMATIONSBLATT: Die Reisebedingungen & AGB‘s von Mader Rei- sen und Krautgartner Busreisen im Sinne des Pauschalreisegesetzes sowie das dazugehörige Informationsblatt „EU Pauschalreiserichtlinie“ finden Sie auf www.maderreisen.at und www. krautgartner-bus.at. ANMELDUNG: - persönlich in den Büros von Mader, Krautgartner - schriftlich - telefonisch (ebenfalls verbindlich) - per E-Mail - online über unsere Buchungsportale FIXBUCHUNG UND REISEUNTERLAGEN: Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bu- chungsbestätigung mit Rechnung. Kontrollieren Sie bitte alle Leistungen wie Einzelzimmer/Dop- pelzimmer, Versicherung, Zusatzleistungen und Zustiegsstelle. Der Name und Vorname muss mit dem Reisepass übereinstimmen. Die Reis- einformationen erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Reiseantritt. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Sie erhalten nach der Buchung eine Buchungs- bestätigung. Spätestens 8 Tage nach Buchung, jedoch nicht früher als 11 Monate vor Abreise ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 20 Tage vor Abreise zu begleichen. Die gängigsten Kreditkarten werden akzeptiert. Eventuell unterschiedliche Zahlungsbedingungen von Fremdveranstaltern entnehmen Sie aus den Reise- und Zahlungs- bedingungen dieser. (Internetadressen siehe Punkt Reisebedingungen und Kundengeldab- sicherung gemäß EU Pauschalreiserichtlinie Fremdveranstalter) Gutscheine können nur in Abzug gebracht wer- den, wenn sie bei Buchung im Original bei uns einlangen. MINDESTTEILNEHMERZAHL: Wenn in der Reisebeschreibung nicht anders an- geführt, gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Natürlich sind wir bemüht eine Reise auch mit weniger Teilnehmern durchzuführen. Wir müssen uns in diesem Fall den Einsatz ei- nes Kleinbusses sowie die Stornierung der Rei- seleitung oder einen Kleingruppenzuschlag (bis zu 10% des Reisepreises) vorbehalten. Dieser ist deshalb notwendig, da bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die Kosten für Be- gleitpersonen (Führer, Busfahrer,…) pro Person wesentlich höher sind als kalkuliert und auch die Hotelkosten durch Wegfall von ermäßigten Gruppenpreisen erhöht werden. Eine Änderung der Reiseleistungen ist damit nicht verbunden. Die entsprechende Aufzahlung wird spätes- tens 3 Wochen vor Reisebeginn festgelegt. Bei nachträglicher Überschreitung der Mindestteil- nehmerzahl wird dieser Zuschlag wieder rück- erstattet. WARTELISTE: Ist eine Reise ausgebucht, so haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich auf die Wartelis- te setzen zu lassen. Tritt ein Reisegast zurück, werden Sie umgehend verständigt. PLATZRESERVIERUNG: Die Sitzplatzvergabe erfolgt nach Eingang der Buchung. Veränderungen infolge von Busein satzänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Ausländische Busse verfügen teilweise nicht über ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND WICHTIGE INFORMATIONEN eigene Reiseleitersitze und haben eine andere Sitz- ordnung. In diesen Fällen müssen die reservierten Plätze den Gegebenheiten angepasst werden. Die- se Regelung gilt auch bei Kleingruppen, bei denen 8-,13 oder 20-Sitzer Kleinbusse eingesetzt werden. Diese Sitzplatzverschiebungen sind geringfügige Leistungsänderungen, die den Charakter der Reise nicht verändern und daher keinen Refundierungs- oder Rücktrittsanspruch nach sich ziehen. Es gibt auch Reisen im Katalog, wo wir keine Sitzplatzre- servierung vornehmen können oder wo die Reser- vierung kostenpflichtig ist. Diesbezüglich erhalten Sie Informationen bei der Buchung. IHRE ZUSTIEGSSTELLE: Auf Seite 8 finden Sie die aktuellen Zustiegs- stellen für unsere Reisen. Wir bitten Sie, uns Ihre gewünschte Zustiegsstelle bei der Buchung bekannt zu geben. Bei einem nachträglichen Änderungswunsch der Zustiegsstelle, kann es möglich sein, dass diese nicht mehr angebo- ten wird. Bitte beachten Sie auch, dass nach Versand der Reiseunterlagen nicht mehr alle angegebenen Zustiege buchbar sind, da wir hier bereits eine fixe Route festgelegt haben. Bitte beachten Sie, dass Sie eventuell per Zubringer (Taxi oder Kleinbus) zu Ihrem Hauptreisebus ge- bracht werden. NICHTRAUCHERREISEN: Das Rauchen in den Bussen ist nicht gestattet. Es sind jedoch Pausen vorgesehen, die neben- bei den Konsum von Kaffee und Erfrischungen ermöglichen. FLUGREISEN: Mit wenigen Ausnahmen haben Sie die Mög- lichkeit, Ihre Reise auch ab allen Flughäfen Österreichs anzutreten. Gerne überprüfen wir für Sie die entsprechenden Möglichkeiten und den Preis. Natürlich können Vielflieger bei un- seren Gruppenreisen Meilen sammeln. Eine entsprechende Gutschrift erfolgt lt. den ent- sprechenden Vertragsbedingungen. Auch eine Aufzahlung auf Business-Class ist in den meis- ten Fällen möglich. Flughafentaxen: Die Flug- hafentaxen und Sicherheitsgebühren sind im Pauschalpreis inkludiert. Bei Drucklegung war dieser Preis aktuell, ist jedoch veränderlich und wird bei der Reiseinformation auf den tatsächli- chen korrigiert. Luftverkehrsteuer: Eine von der Regierung eingeführte Luftverkehrsabgabe ab 2011 ist im Pauschalpreis inkludiert. Treibstoff- zuschlag: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es bei allen Transportmitteln Flug/Bus/ Schiff aufgrund des steigenden Öl- bzw. Kero- sinpreises zu nachträglichen Treibstoffzuschlä- gen kommen kann. Unsere Reisen sind für Menschen mit körperli- chen oder geistigen Einschränkungen eventuell nicht durchführbar. Genaue Informationen erhal- ten Sie in unseren Reisebüros. RÜCKTRITT DES REISENDEN UNTER ENTRICHTUNG EINER ENTSCHÄDIGUNGS- PAUSCHALE: Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveran- stalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform (per Post/E-Mail) empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rück- tritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) zu erklären. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeit- punkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Ein- nahmen aus anderweitiger Verwendung der Rei- seleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 1. Folgende Entschädigungspauschalen kommen hierfür zur Anwendung: Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises 29. - 20. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises 19. - 10. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises 09. - 04. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises ab 72 Stunden vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises Bei Nichterscheinen (No Show) 100 % des Reisepreises Für den Fall einer Doppelzimmerbuchung und den Ausfall eines Doppelzimmerreiseteilneh- mers ist es für den verbleibenden Reiseteilneh- mer verpflichtend den Einzelzimmerzuschlag vor Reiseantritt zu bezahlen. 2. Spezielle Stornobedingungen 2.1. Musikreisen Bei Stornierung einer Musikreise kommen die Stornosätze laut Punkt 1 für den Reisepreis ab- züglich der Eintrittskarten zur Anwendung. Die Eintrittskarten werden voll verrechnet. 2.2. Schiffsreisen bis 60 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises 59 bis 40 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises 39 bis 20 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises 19 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises Betrifft der Rücktritt einen Platz in einer Doppel- oder Mehrbettkabine beträgt der pauschalierte Schadensersatzanspruch in der Regel 100 % des Reisepreises des zurücktretenden Kunden. 2.3. Zusatzleistungen Versicherung, Musicalkarten, Konzert- oder Opernkarten, sowie Schiffstickets, City Cards, Transfer-Wertkarten, Ausflüge, Eintrittskarten etc. sind bei Buchung vollständig zu bezahlen und können nicht zurückerstattet werden. Die Verkaufspreise können unter Umständen, be- sonders bei stark nachgefragten oder ausver- kauften Veranstaltungen, erheblich vom auf den Tickets aufgedruckten Preis abweichen, da ein Bezug von begehrten Karten nicht immer beim Veranstalter erfolgen kann. 2.4. Fremdveranstalter Bei Reisen, bei denen andere Veranstalter als Mader/Krautgartner angegeben sind (z.B.: Pri- ma Reisen, RPB,…) gelten die Stornobedingun- gen des jew. Veranstalters. Diese finden Sie on- line auf der Homepage der Veranstalter oder wir händigen Sie Ihnen gerne auf Wunsch aus. 2.5. Sonder-Stornobedingungen: Bei Reisen, die andere Stornobedingungen haben, werden diese auf der Buchungsbestätigung aus- gewiesen. ABWICKLUNG DER STORNIERUNG BEI STORNOVERSICHERUNG: Eine Stornierung ist dem Veranstalter unver- züglich, am besten schriftlich mitzuteilen. Sie erhalten von uns ein Schadensformular der Versicherung. Das ausgefüllte, im Krankheitsfall
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